Wir haben alle wichtigen Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz.
Wir erstatten, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt und berechtigte Stornokosten anfallen. Dies ist im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung zum Beispiel der Fall, wenn Sie unerwartet schwer erkranken und die Reise nicht antreten können.
Für Reisen mit einem Buchungsdatum ab dem 10.02.2021 besteht in der Reiserücktrittsversicherung auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 vorliegt. Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin in denjenigen Fällen, in denen die Reisewarnung aufgrund anderer Gründe ausgesprochen wird.