Tatsächlich gibt es ein EU-Gesetz, das sehr genau regelt, ab wann Ihnen bei Flugverspätung – dabei geht es immer um die Landung am Zielflughafen – welche Entschädigung zusteht. Die magische Grenze liegt bei 3 Stunden. Landet Ihr Flieger trotz Verspätung früher, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Verzögert sich die Landung um mindestens 3 Stunden, bemessen sich die Ansprüche nach der Länge der Flugstrecke. Liegen mehr als 3.500 Kilometer zwischen Abflug- und Zielflughafen stehen Ihnen theoretisch 600 € zu, zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 €, unter 1.500 Kilometern 250 €. Weshalb theoretisch?
Die Verordnung der EU zu Fluggastrechten gilt nur für Flüge, die komplett innerhalb der EU stattfinden, mindestens aber in einem EU-Staat starten oder landen. Chancenlos sind Sie aber auch außereuropäisch nicht. Landet Ihre Maschine beispielsweise aus Mexiko City deutlich verspätet in Buenos Aires, kontaktieren Sie Ihre Airline.
Bedenken Sie, dass es auch Ausschlussgründe gibt, die verhindern, dass Sie trotz einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden eine Entschädigung erhalten. So sind Fluggesellschaften bei außergewöhnlichen Umständen wie extrem schlechtem Wetter, Vogelschlag, Streik oder Sicherheitsrisiken wie politischer Instabilität nicht verpflichtet, Sie zu entschädigen.