Schwangerschaft bei Reisebuchung bereits bekannt
Damit Sie bei einem Reiserücktritt in der Schwangerschaft geschützt sind, müssen Sie beim Abschließen der Versicherung gesund und Ihre Schwangerschaft stabil sein.
Legen Sie Ihre Reise außerdem auf einen Zeitpunkt, den Ihr Arzt, der Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft als unkritisch sehen (nicht zwei Wochen vor Geburtstermin zum Beispiel). Bevor Sie eine Reise buchen, sollten Sie sicherheitshalber mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft und Ihrem Arzt sprechen.
Schwangerschaft nach Reisebuchung erst bekannt
Sie sind auch versichert, wenn Sie erst nach der Buchung schwanger werden beziehungsweise feststellen, dass Sie schwanger sind. Dann zahlen wir die Stornogebühren, wenn zum Beispiel der voraussichtliche Geburtstermin zeitlich sehr nah am Reisebeginn liegt: Kurz vor oder kurz nach der Geburt können Sie natürlich nicht reisen.
Unser Tipp:
Unsere telefonische Stornoberatung ist jederzeit für Sie da: Sie sind schwanger und unsicher, ob Sie eine Reise buchen können? Oder Sie wissen nicht, ob Sie von einer bereits gebuchten Reise zurücktreten sollen? Dann wenden Sie sich an uns.