Ihre Rechte bei Streik von Verkehrsmitteln und Flugausfall

Ausgerechnet zum Urlaubsbeginn herrscht Streik. Ihr Verkehrsmittel fällt aus. Ihr Urlaub auch? Nicht unbedingt. Denn sowohl für Bahn- als auch für Flugreisen gibt es Möglichkeiten, Ihre Reise trotz Streiks anzutreten. Wir verraten, weshalb Sie trotz eines Zug- oder Flugausfalls pünktlich am Bahnhof oder Flughafen erscheinen sollten, welche Rechte Sie im Streikfall haben und wie sich eine verspätete Anreise aufgrund eines Streiks auf die Kosten Ihrer Reise auswirkt.
Informieren Sie sich über unsere verschiedenen Reiseversicherungen.

mehr erfahren

Vergleichen Sie unsere Reiseversicherungen online. Schnell & einfach.
Auch wenn bei Ihrer Fluggesellschaft gestreikt wird, sollten Sie rechtzeitig am Flughafen sein. Erstens könnten Sie Glück haben und gerade Ihre Maschine ist doch nicht vom Streik betroffen. Zweitens bietet die Airline möglicherweise eine Reisealternative an: Sind Sie dann nicht anwesend, gilt das als selbst verschuldeter Reiseausfall.

Haben Sie Flug, Hotel und Mietwagen separat gebucht, werden aller Wahrscheinlichkeit nach weder das reservierte Hotel noch die Mietwagenfirma Ihre Verspätung aufgrund des Streiks und Zug- oder Flugausfalls als Stornogrund anerkennen. In diesem Fall richten sich die Kosten für ausgefallene Tage nach den Geschäftsbedingungen von Hotel oder Anbieter.

Sind Sie auf der Suche nach einer Reiseversicherung für Ihre Flugreise? Hier finden Sie passende Angebote von Allianz Reiseversicherung.

Weiterlesen
Icon Pflaster Weiterlesen
Icon Pflaster Weiterlesen
Icon Pflaster Weiterlesen