Schutz bei Reiserücktritt und eine Reiseabbruch kombiniert mit einer Auslandskranken-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfall-Versicherung.

Speziell für Schiffsreisen und Kreuzfahrten zusätzlich Schutz bei:

  • verpasstem Anlaufhafen
  • Hoch- / Niedrigwasser
  • verpassten Landausflügen
  • Verweigerung der Beförderung
Wenn zwischen Buchung und Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, darf das Buchungsdatum maximal 3 Tage in der Vergangenheit liegen.
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Unsere Experten:innen beraten Sie jederzeit. Schnell und kompetent. Sie können uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder unseren Chat nutzen.
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Stornieren oder abwarten? Wir helfen Ihnen weiter und tragen bei klarem Rat die erhöhten Stornokosten.
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Wenn Sie nicht reisen können, übernehmen wir 100% der Stornokosten bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung.
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Wir übernehmen  die Kosten bei persönlicher Quarantäne.
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  • Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihre Schiffsreise nicht wie geplant antreten können. 
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  • Wir beraten Sie zur politischen Sicherheit und medizinischen Situation im Reiseland. 
  • Wir nennen Ihnen zudem Ärzte und Krankenhäuser in Ihrer Nähe, wenn Sie im Urlaub krank werden.
  • Wir leisten bei Reiserücktritt und Reiseabbruch, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird.
  • NEU: Wir übernehmen jetzt zusätzlich die Kosten bei persönlicher Quarantäne. Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Coronavirus Infoseite.

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Reiserücktrittsversicherung
NEU: Persönliche Quarantäne
Reise-Assistance mit 24h Notrufservice
Allyz+-Mitgliedschaft
Reiseabbruch-Versicherung
Verspätungs-Versicherung
Sport & Aktiv-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Gepäckverspätungs-Versicherung
Reise-Krankenversicherung
Reisehaftpflicht-Versicherung
Reiseunfall-Versicherung
Verpasster Anlaufhafen
Ärztliche Empfehlung die Kabine nicht zu verlassen
Hoch- / Niedrigwasser
Landausflüge
Verweigerte Beförderung


Beispielpreis für Single-Tarif mit Selbstbehalt: 10 Tage, Reisepreis: 1000 €, Reiseziel: Europa, 1 Erwachsener im Alter von 30 Jahren.

Beispielpreis für Familien-Tarif mit Selbstbehalt: 10 Tage, Reisepreis: 1000 €, Reiseziel: Europa, 2 Erwachsene im Alter von 30 Jahren, 2 Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren.

  • Wir empfehlen Ihnen, eine Reiseversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen. 
  • Liegt Ihre Reise mindestens 30 Tage in der Zukunft, ist der Abschluss bei uns bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Allerdings sind nur Versicherungsfälle gedeckt, die sich ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ereignen.
  • Findet Ihre Reise in 29 Tagen oder früher statt, muss der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abgeschlossen werden. 
  • Beim Abschluss eines Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der Versicherung in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der Reiseantritt frühestens in 30 Tagen ist. Bei einem Reiseantritt innerhalb von 29 Tagen oder weniger, muss die Jahres-Versicherung innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden, damit die Buchung in den Jahres-Reiseschutz einbezogen wird.
  • Reiserücktritt-Versicherung
  • Reise-Assistance
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung
  • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
  • Reiseunfall- und Reisehaftpflicht-Versicherung
  • Verpasster Anlaufhafen
  • Ärztliche Empfehlung die Kabine nicht zu verlassen
  •  Hoch- / Niedrigwasser
  •  Verweigerte Beförderung (z.B. wegen Krankheit)
  • Weitere Leistungen können Sie unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Informationen zu unseren Deckungsbeschränkungen erhalten Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

X Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Abschluss behandelt wurden

X Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt und Suchterkrankungen

X Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums bekannt war, dass sie notwendig sind oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten 

X Untersuchungen oder medizinische Versorgung wegen des Verlusts oder der Beschädigung von Hörgeräten, Zahnprothesen, Brillen und Kontaktlinsen

X Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle; dies gilt auch, soweit der Zustand auf Alkohol- oder Drogen zurückzuführen ist

X Haftpflicht-Ansprüche von gemeinsam reisenden versicherten Personen untereinander