Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis in Frage gestellt, so müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren und Allianz Travel unterrichten. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten beim Veranstalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. Allianz Travel ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts.
Dazu benötigen wir:
- Das ausgefüllte Schadenformular Reiserücktritt und Reiseabbruch
- Die ursprüngliche Buchungsbestätigung der Reise mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises samt Versicherungsnachweis.
- Die Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters.
- Bei Flugtickets fordern Sie bitte bei der Airline/dem Reisebüro die nicht angefallenen Steuern und Gebühren zurück. Diese stehen Ihnen in jedem Falle zu, auch wenn der reine Flugpreis nicht erstattungsfähig sein sollte.
- Einen Schadennachweis, z.B. ein ärztliches Attest auf unserem Vordruck (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsdaten sowie Befund); bei anderen versicherten Ereignissen einen geeigneten Nachweis.
Bitte beachten Sie: Tritt eine erhoffte Heilung oder Besserung nach Eintritt einer schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein, und wird deshalb später storniert, so ersetzt Allianz Travel nicht die höheren Stornokosten, die dadurch entstehen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie stornieren oder lieber abwarten sollen, nutzen Sie unsere telefonische Stornoberatung.