Eine Erkrankung ist unerwartet, wenn
- sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder
- eine bestehende Erkrankung in den letzten sechs Monaten vor Versicherungs-Abschluss nicht behandelt wurde. Sie verschlechtert sich nach Abschluss der Versicherung.
Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Eine Erkrankung ist schwer, wenn
- die gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann oder
- bei nicht mitreisenden Risikopersonen Ihre Anwesenheit erforderlich ist.
Die Erkrankung muss vor der Stornierung ärztlich attestiert sein.
Eine psychische Erkrankung ist unerwartet, wenn
- sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt.
Der Schub oder die Verschlechterung einer chronischen psychischen Erkrankung ist versichert, wenn die letzte Behandlung mindestens drei Jahre vor Abschluss der Versicherung stattfand. Regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle oder Vorsorge sind keine Behandlung. Sie haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Eine psychische Erkrankung ist schwer, wenn
- sie stationär behandelt wird oder
- sie von einem Facharzt für Psychiatrie vor Stornierung attestiert wird oder
- von Ihrem Krankenversicherer eine ambulante Psychotherapie genehmigt wird.