Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten im Rahmen einer bestehenden Reise-Krankenversicherung nicht versichert.
Mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-bedingten Reisewarnung.
Wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie unter Coronavirus-Info.
Welche Ereignisse sind versichert?
Was wird ersetzt?
Nicht versicherte-Ereignisse:
X Schäden, die von der (Haupt-)Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters nicht gedeckt sind
X Fahrten eines nicht im Mietvertrag eingetragenen Fahrers
X Schäden an der Inneneinrichtung des Mietfahrzeugs
Nicht versicherte-Fahrzeuge:
X Motorräder und andere Zweiradfahrzeuge
X Luft- und Wasserfahrzeuge jeder Art
X Car-Sharing-Fahrzeuge
Abhängig von Ihrem Anliegen gibt es verschiedene E-Mail Adressen: Allgemeine Anfragen: service-reise@allianz.com
Unsere Postanschrift lautet: AWP P&C International S.A. |
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