Sofern du den Baustein Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen hast, bist du im Ausland umfassend geschützt. Solltest du dich während deiner Auslandsreise mit dem Corona-Virus infizieren, sind die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten oder ein Kranken-Rücktransport grundsätzlich versichert. Das gilt auch für Reisen in Gebiete oder Länder, für die das Auswärtige Amt eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgegeben hat. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Auswärtige Amt für dein Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Da es sich bei der Corona-Pandemie um eine neuartige, länderübergreifende Situation handelt und das Auswärtige Amt zwischenzeitlich zudem eindeutig zwischen regulären Reisewarnungen und COVID-19-bedingten Reisewarnungen unterscheidet, haben wir uns im Sinne unserer Versicherten entschieden, in der Reise-Krankenversicherung Versicherungsschutz zu gewähren, sofern für dein Reiseziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde. Dies gilt für alle Reisen, die ab dem 09.12.2020 angetreten werden. Besteht für dein Reiseziel bei Einreise eine nicht COVID-19-bedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, besteht in der Reise-Krankenversicherung jedoch kein Versicherungsschutz.