Haben Sie Flug, Hotel und Mietwagen separat gebucht, werden aller Wahrscheinlichkeit nach weder das reservierte Hotel noch die Mietwagenfirma Ihre Verspätung aufgrund des Streiks und Zug- oder Flugausfalls als Stornogrund anerkennen. In diesem Fall richten sich die Kosten für ausgefallene Tage nach den Geschäftsbedingungen von Hotel oder Anbieter.
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