Nein, die Reiserücktrittsversicherung greift nicht, wenn Ihre Reise seitens der Unterkunft oder des Veranstalters storniert wurde. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an den Veranstalter oder das Hotel.
X Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden
X Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt
X Suchterkrankungen
X Quarantäne-Anordnungen, die allgemein für Teile der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gelten
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu € 1.000,– je versicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson behandelt werden müssen.