Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten im Rahmen einer bestehenden Reise-Krankenversicherung nicht versichert.
Mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-bedingten Reisewarnung.
Wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie unter Coronavirus-Info.
X Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden
X Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt
X Suchterkrankungen
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu € 1.500,–, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu € 150,–
Abhängig von Ihrem Anliegen gibt es verschiedene E-Mail Adressen: Allgemeine Anfragen: service-reise@allianz.com
Unsere Postanschrift lautet: AWP P&C International S.A. |