Reiseversicherung in Zeiten von Corona: Quarantäne, Hinweise, Antworten

Corona Leistungen im Überblick

- Gültig für alle Verträge, die ab November 2022 (AVB22) direkt über Allianz Travel abgeschlossen wurden -

Reiserücktritt-Versicherung

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Erkrankung an Covid-19
Stornokosten ggf. Umbuchungskosten max. bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme
Positiver Test auf Covid-19 (Antigen-Test oder PCR-Test) durch geschultes Personal (kein Selbsttest)
Stornokosten ggf. Umbuchungskosten max. bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme
Angeordnete persönliche Quarantäne* (gilt auch, weil der Verdacht besteht, dass die versicherte Person mit Covid-19 in Berührung gekommen ist)
Stornokosten ggf. Umbuchungskosten max. bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme
Reiseland hat Corona-Vorschriften geändert, ich kann / will nicht mehr dorthin reisen
Keine Erstattung, da nicht versichert
Reiseland wurde als Hochrisikogebiet bzw. Virusvariantengebiet eingestuft, ich kann / will nicht mehr dorthin reisen
Keine Erstattung, da nicht versichert
Kind ist nicht geimpft und ich kann nicht in mein gebuchtes Reiseland einreisen
Keine Erstattung, da nicht versichert
Reiseland hat ein Einreiseverbot ausgesprochen
Keine Erstattung, da nicht versichert
Sonstige staatliche Maßnahmen (Lockdown, sonstige Verbote, etc.)
Keine Erstattung, da nicht versichert

Es gelten immer die zu Ihrem Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Hinweise:
*Angeordnete persönliche Quarantäne:
Unter Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. Bei einerpersönlichen Quarantäne hat eine öffentlichen Behörde oder der Kapitän eines Schiffes, mit dem Sie reisen, die Einschränkung Ihres Aufenthaltsortes angeordnet, weil der Verdacht besteht, dass Sie oder Ihre Reisebegleitung mit einer ansteckenden Erkrankung in Berührung gekommen sind.

**Schiffsreise – Quarantäne:
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn Sie persönlich von Behörden oder vom Kapitän eine Anordnung zur Quarantäne erhalten und diese nicht für das ganze Schiff gilt.

Reiseabbruch-Versicherung

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Erkrankung an Covid-19
U. a. Mehrkosten für die Rückreise und 500,- € / Tag für max. 10 Nächte bei notwendiger Verlängerung vor Ort
Positiver Test auf Covid-19 (Antigen-Test oder PCR-Test) durch geschultes Personal (kein Selbsttest)
U. a. Mehrkosten für die Rückreise und 500,- € / Tag für max. 10 Nächte bei notwendiger Verlängerung vor Ort
Angeordnete persönliche Quarantäne* (gilt auch, weil der Verdacht besteht, dass die versicherte Person mit Covid-19 in Berührung gekommen ist)
Schiffsreise – für das komplette Kreuzfahrt-Schiff wurde eine Quarantäne angeordnet

**
Auswärtiges Amt stuft mein Reiseland als Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet ein
Ausreiseverbot durch Behörden

Es gelten immer die zu Ihrem Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Hinweise:
*Angeordnete persönliche Quarantäne:
Unter Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. Bei einerpersönlichen Quarantäne hat eine öffentlichen Behörde oder der Kapitän eines Schiffes, mit dem Sie reisen, die Einschränkung Ihres Aufenthaltsortes angeordnet, weil der Verdacht besteht, dass Sie oder Ihre Reisebegleitung mit einer ansteckenden Erkrankung in Berührung gekommen sind.

**Schiffsreise – Quarantäne:
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn Sie persönlich von Behörden oder vom Kapitän eine Anordnung zur Quarantäne erhalten und diese nicht für das ganze Schiff gilt.

Reise-Krankenversicherung

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Erkrankung an Covid-19
Positiver Test auf Covid-19 (Antigen-Test oder PCR-Test) durch geschultes Personal (kein Selbsttest)
Kranken-Rücktransport bei Erkrankung an COVID-19 (wenn möglich und medizinisch sinnvoll und vertretbar)
Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung für das Urlaubsland aus
Gilt nur dann, wenn ausschließlich eine COVID-19 bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde
Das Auswärtige Amt stuft das Reiseland als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet ein
Gilt nur dann, wenn ausschließlich eine COVID-19 bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde

Es gelten immer die zu Ihrem Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Hinweise:
*Angeordnete persönliche Quarantäne:
Unter Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes, um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. Bei einerpersönlichen Quarantäne hat eine öffentlichen Behörde oder der Kapitän eines Schiffes, mit dem Sie reisen, die Einschränkung Ihres Aufenthaltsortes angeordnet, weil der Verdacht besteht, dass Sie oder Ihre Reisebegleitung mit einer ansteckenden Erkrankung in Berührung gekommen sind.

**Schiffsreise – Quarantäne:
Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn Sie persönlich von Behörden oder vom Kapitän eine Anordnung zur Quarantäne erhalten und diese nicht für das ganze Schiff gilt.

  • In vielen alten Tarifen haben wir in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (siehe § 5) einen sogenannten Pandemie-Ausschluss aufgeführt. Zudem ist Quarantäne nicht versichert.
  • Das bedeutet: Sie haben im Falle einer Erkrankung an COVID-19 oder bei einer angeordneten persönlichen Quarantäne keinen Versicherungsschutz. 
  • Damit Sie auch in diesen Fällen optimal versichert sind, empfehlen wir den Abschluss eines vergleichbaren Vertrages unserer aktuellen Jahres-Reiseschutz-Produkte. Ihren bestehenden Vertrag heben wir in diesem Zuge gerne auf und erstatten je nach Laufzeit anteilig den Versicherungs-Beitrag.

Reiserücktritts und Reisekranken­-
versich­erung mit Corona Schutz

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