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Coronavirus-Info

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Corona Leistungen im Überblick

­ Erkrankung an Covid-19 ­

Positiver Test auf Covid-19 (Antigen-Test oder PCR-Test) durch geschultes Personal

Reiseland hat Corona-Vorschriften geändert, ich kann / will nicht mehr dorthin reisen

Reiseland hat ein Einreiseverbot ausgesprochen

Sonstige staatliche Maßnahmen (Lockdown, sonstige Verbote, etc.)

Schiffsreise – für das komplette Kreuzfahrt-Schiff wurde eine Quarantäne angeordnet

Kranken-Rücktransport bei Erkrankung an COVID-19

  • Reiserück­trittsversi­cherung (Schutz vor der Reise)

    Stornokosten ggf. Umbuchungskosten max. bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme

    Stornokosten ggf. Umbuchungskosten max. bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme

  • Reisever­länge­rungs/-unter­brechungs­versiche­rung (Schutz während der Reise)

    Mehrkosten für die Rückreise und 500,- € / Tag für max. 10 Nächte bei notwendiger Verlängerung vor Ort

    Mehrkosten für die Rückreise und 500,- € / Tag für max. 10 Nächte bei notwendiger Verlängerung vor Ort

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  • Auslands­kranken­versiche­rung (Schutz während der Reise)

FAQ zu Corona-Leistungen - Reiserücktritt

  • Besteht Versicherungsschutz, wenn du vor Reisebeginn erkrankst?

    Im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung besteht unter anderem Versicherungsschutz, wenn du vor Reisebeginn unerwartet schwer erkrankst und die Reise deshalb nicht durchführen kannst. Eine Corona-Infizierung erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel.

  • Darfst du wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?

    Eine theoretische Gefahr ist kein versichertes Ereignis in der Reiserücktritt-Versicherung.

  • Was ist, wenn du vor Reisebeginn unter Quarantäne gestellt wirst?

    Wir übernehmen die Kosten bei persönlicher Quarantäne in der Reiserücktritt-Versicherung und beim Reiseabbruch/Reiseverlängerung/Reiseunterbrechung. Kunden sind auch dann versichert, wenn eine persönliche Quarantäne angeordnet wird, die versicherte(n) Person(en) aber selbst nicht erkrankt ist / sind. Dies gilt sowohl für Stornierungen im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung, als auch bei Reiseabbruch/Reiseverlängerung/Reiseunterbrechung, falls eine persönliche Quarantäne am Urlaubsort angeordnet wird. 

  • Greift die Reiserücktritt-Versicherung, wenn das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Reisewarnung für dein Reiseland ausspricht?

    Grundsätzlich stellt weiterhin eine reguläre Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden dich bei einer Pauschalreise an deinen Reiseveranstalter bzw. bei einer Baustein-Reise an deinen Leistungsträger. In vielen Fällen sind kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen möglich. Aktuelle Reisehinweise findest du auf der Website Auswärtigen Amtes.

  • Was passiert, wenn die Behörden die Einreise ins Urlaubsland verweigern?

    In diesem Fall besteht leider kein Versicherungsschutz. Du genießt aber im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung z. B. Versicherungsschutz, wenn dir die Ausstellung eines Touristenvisums verweigert wird.

  • Kannst du deine Reise stornieren, wenn dein Urlaubsland als Risikogebiet / Hochrisikogebiet eingestuft wird und du nach der Rückkehr deshalb in Quarantäne musst?

    Nein. Die reine Einstufung eines Landes oder einer Region als Risikogebiet stellt kein versichertes Ereignis dar.

  • Was passiert, wenn die Behörden am Urlaubsort starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen vornehmen?

    Eine Stornierung wegen Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort ist nicht versichert. Du genießt aber im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung z.B. Versicherungsschutz, wenn dir die Ausstellung eines Touristenvisums verweigert wird.

FAQ zu Corona-Leistungen - Reiseabbruch & Reiseverlänge­rung/-unterbre­chung

  • Werden Mehrkosten bzw. Rückreisekosten übernommen, wenn du im Ausland in Quarantäne kommst?

    Wirst du oder deine Reisebegleitung während eurer Reise unter persönliche Quarantäne gestellt, besteht Versicherungsschutz und Mehrkosten werden im Rahmen der Reiseverlängerung/-unterbrechungsversicherung übernommen. 

  • Greift die Reiseabbruch-Versicherung, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für dein Reiseland ausspricht?

    In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Auswärtige Amt für das Urlaubsland zum Zeitpunkt deiner Einreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Wir gewähren in der Reiseabbruch-Versicherung allerdings Versicherungsschutz, sofern für das Urlaubsziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde.

    Grundsätzlich stellt aber weiterhin eine reguläre Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kein versichertes Ereignis dar. Bitte wende dich bei einer Pauschalreise an deinen Reiseveranstalter bzw. bei einer Baustein-Reise an deine Leistungsträger. Aktuelle Reisehinweise findest du auf der Website des Auswärtigen Amtes.

  • Bin ich versichert, wenn ein Beförderungs-Unternehmen die Beförderung aufgrund des Verdachts einer ansteckenden Krankheit (einschließlich einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) verweigert?

    Ja, wir erstatten in diesem Fall im Rahmen der Reiseabbruch- und Verspätungs-Versicherung die Kosten.

FAQ zu Corona-Leistungen - Reisekranken­versicherung

  • Wie sieht der Versicherungsschutz im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus aus?

    Wenn du bei Allianz Direct eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hast, bist du im Ausland umfassend geschützt. Solltest du dich während deiner Auslandsreise mit dem Corona-Virus infizieren, sind die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten oder ein Kranken-Rücktransport grundsätzlich versichert. Besteht für dein Reiseziel bei Einreise eine nicht COVID-19-bedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, besteht in der Reise-Krankenversicherung jedoch kein Versicherungsschutz.