Besteht Versicherungsschutz, wenn Sie vor Reisebeginn erkranken?
Im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung besteht unter anderem Versicherungsschutz, wenn Sie vor Reisebeginn unerwartet schwer erkranken und die Reise deshalb nicht durchführen können. Eine Corona-Infizierung erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel.
Dürfen Sie wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?
Eine theoretische Gefahr ist kein versichertes Ereignis in der Reiserücktritt-Versicherung.
Sie haben Angst, zu verreisen. Welche Regelungen gelten in der Reiserücktritt-Versicherung bzgl. des Coronavirus?
Die Reiserücktritt-Versicherung schützt Sie, wenn Sie z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Angehörigen von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken stellt kein versichertes Ereignis dar.
Ändert eine Vorerkrankung etwas an dieser Regelung?
Nein.
Was ist, wenn Sie vor Reisebeginn unter Quarantäne gestellt werden?
Wir übernehmen die Kosten bei persönlicher Quarantäne in der Reiserücktritt-Versicherung und beim Reiseabbruch. Kunden sind auch dann versichert, wenn eine persönliche Quarantäne angeordnet wird, die versicherte(n) Person(en) aber selbst nicht erkrankt ist / sind. Dies gilt sowohl für Stornierungen im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung, als auch bei Reiseabbruch, falls eine persönliche Quarantäne am Urlaubsort angeordnet wird.
Greift die Reiserücktritt-Versicherung, wenn das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausspricht?
Grundsätzlich stellt weiterhin eine reguläre Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Baustein-Reise an Ihre Leistungsträger. In vielen Fällen sind kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen möglich. Aktuelle Reisehinweise finden Sie auf der Website Auswärtigen Amtes.
Was passiert, wenn die Behörden die Einreise ins Urlaubsland verweigern?
In diesem Fall besteht leider kein Versicherungsschutz. Sie genießen aber im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung z. B. Versicherungsschutz, wenn Ihnen die Ausstellung eines Touristenvisums verweigert wird.
Können Sie Ihre Reise stornieren, wenn Ihr Urlaubsland als Risikogebiet / Hochrisikogebiet eingestuft wird und Sie nach der Rückkehr deshalb in Quarantäne müssten?
Nein. Die reine Einstufung eines Landes oder einer Region als Risikogebiet stellt kein versichertes Ereignis dar.
Was passiert, wenn die Behörden am Urlaubsort starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen vornehmen?
Eine Stornierung wegen Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort ist nicht versichert. Sie genießen aber im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung z.B. Versicherungsschutz, wenn Ihnen die Ausstellung eines Touristenvisums verweigert wird.