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Warum brauche ich eine Incoming Krankenversicherung?
Wichtige Informationen zu Corona
Da es sich bei der Corona-Pandemie aber um eine länderübergreifende Situation handelt, gewähren wir in der Reise-Krankenversicherung und Reiseabbruch-Versicherung Versicherungsschutz, sofern für das Urlaubsziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Was beinhaltet eine Incoming Versicherung?
Incoming-Krankenschutz
Incoming-Kranken- und Gepäckschutz
Für eine einzelne Reise
Welche Leistungen bietet die Incoming Versicherung?

Was ist versichert?

Was ist nicht versichert?
X Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen oder Reparaturen von Zahnersatz hinausgehen
X Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen
X Heilbehandlungen zu deren Zweck die Reise unternommen wurde
X Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit vor der Reise bekannt war
X Behandlung von Suchtkrankheiten
X Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
X Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, Entbindung nach der 36. Woche und medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche
X Die Behandlung von Verletzungen von Sportwettkämpfen, wenn Sie mit der Teilnahme Geld verdienen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Produktinformationen (IPID) finden Sie ausführliche Informationen zu allen Leistungen
Wie möchten Sie Ihre Versicherung abschließen?
Online abschließen

- Sie wissen, welchen Reiseschutz Sie abschließen möchten und möchten direkt online buchen?
- Halten Sie Reisezeitraum, Reiseziel, Name und Geburtsdaten aller Mitreisenden bereit.
- Achten Sie auf den Hinweis "Unsere Empfehlung" - oft ist zum Beispiel eine Jahresversicherung günstiger.
Telefonisch abschließen
Telefonisch abschließen

- Sie haben noch Fragen oder sind sich nicht sicher, welcher Reiseschutz der richtige für Sie ist?
- Sie benötigen Unterstützung oder möchten gerne telefonisch abschließen?
- Wir sind für Sie da
Mo bis Fr 09.00 - 18.00 Uhr
Fragen zur Incoming Krankenversicherung
Der Geltungsbereich für den Incoming-Krankenschutz umfasst alle Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sowie Andorra, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, San Marino, Vatikanstadt und Zypern.
Für folgende Länder gilt der Allianz Travel Incoming-Krankenschutz:
- Andorra
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Frankreich
- Finnland
- Griechenland
- Italien
- Island
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Vatikanstaat
- Zypern
Ja, eine Verlängerung ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Zur Verlängerung des Versicherungsschutzes müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn Allianz Travel der Verlängerung zustimmt, gelten die regulären Beiträge. Hier finden Sie den Antrag auf Vertragsverlängerung (PDF). Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an service-reise@allianz.com.
Ja. Können Sie nicht einreisen, weil Sie z.B. kein Visum erhalten haben, kann die Versicherung storniert und der Beitrag erstattet werden. Das ist auch nach Versicherungsbeginn noch möglich.
Als Nachweis benötigen wir die Ablehnung der Visastelle. Senden Sie Ihren Antrag auf Stornierung mit entsprechendem Nachweis bitte an service-reise@allianz.com.
Vor Versicherungsbeginn ist eine Stornierung ohne Nachweis möglich.
Verschiebt sich Ihre Einreise, kann der Beginn der Incoming Krankenversicherung verlegt werden.
Als Nachweis benötigen wir z.B. Ihren Reisepass mit Einreisestempel oder das Flugticket. Senden Sie Ihren Antrag auf Änderung des Versicherungsbeginns mit entsprechendem Nachweis bitte an service-reise@allianz.com.
Vor Versicherungsbeginn ist eine Änderung ohne Nachweis möglich.