- Affiliates/Publisher ausschließlich als Tippgeber tätig
- Der Tippgeber darf keine Beratung von Kunden durchführen oder Anträge entgegennehmen. Die Tätigkeit des Tippgebers ist darauf beschränkt, Kontakte zwischen Interessenten und potentiellen Kunden und Allianz Travel herzustellen und stellt keine Vermittlung dar.
- Keine geparkten Domains oder Webseiten mit illegalen, anstößigen und rechtspopulistischen Inhalten
- Kein SEM /keine Schaltung von Keyword-Kampagnen – für alle Suchmaschinen
- Kein Cashback-Anbieter und Bonusprogramme
- Keine Deal- und Gutschein-Plattformen
- Keine Verwendung bzw. Einbindung eigener Werbemittel oder Änderung der bestehenden Allianz Travel Werbemittel
Die Provisionen des Allianz Travel Affiliate-Programms im Überblick
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Einmalreiseversicherungen | Jahresreiseversicherungen |
12% pro validem Abschluss |
16 % pro validem Abschluss |
In drei Schritten Partner werden und erfolgreich werben
So funktioniert's:

Melden Sie sich bei einem unserer Netzwerke, Awin oder financeAds, als Affiliate an.

Wählen Sie dort die Werbemittel von Allianz Travel aus und binden Sie diese auf Ihrer Webseite ein.

Sie erhalten für jeden Abschluss bis zu 16% des dadurch erzielten Netto-Umsatzes gutgeschrieben.
Hier finden Sie einen Leitfaden als PDF-Datei sowie ein kurzes Erklärvideo für weiterführende Informationen über die Einrichtung Ihres Publisher Dashboards und über Ihre Registrierung bei financeAds.