Mit dem PassionPass hast du für zahlreiche Risiken bei vielen sportlichen Aktivitäten einen zuverlässigen Partner an deiner Seite. Der PassionPass beinhaltet immer folgende Absicherung: Sport-Equipment, Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie Reiseabbruch. Welche Sportarten abgesichert sind, findest du hier in den FAQs.
Deine Passion – unsere Leistungen
Mit dem PassionPass hast du für zahlreiche Risiken bei vielen sportlichen Aktivitäten einen zuverlässigen Partner an deiner Seite. Der PassionPass beinhaltet immer folgende Absicherung: Sport-Equipment, Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie Reiseabbruch. Welche Sportarten abgesichert sind, findest du hier in den FAQs.
Der Schutz schließt eigenes, gemietetes oder geliehenes Sport-Equipment inkl. Zubehör ein und bezieht sich auf die gesamte, bei deiner Aktivität mitgeführte Ausrüstung.
Alle Details zu unserem Leistungsumfang findest du in unseren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Alle Details zu unserem Leistungsumfang findest du in unseren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Wir entschädigen dich, wenn du deine Reise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung von dir oder einer anderen Person, die PassionPass für die gleiche Zeit gebucht hat, nicht planmäßig beenden kannst. Dabei erstatten wir die gebuchten aber nicht genutzten Reiseleistungen wie z. B. Hotelübernachtungen. Darüber hinaus erstatten wir für gebuchte aber nicht genutzte sportliche Arrangements wie z. B. Kursgebühren oder Mietmaterial bis maximal € 400.
Wir übernehmen für den Fall, dass du deine Reise ungeplant verlängern musst, deine zusätzlichen entstehenden Reisekosten
- aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung in Höhe von € 1.000
- aufgrund einer Lawine am Urlaubsort in Höhe von € 2.000
Alle Details zu unserem Leistungsumfang findest du in unseren allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
- Auslandreise-Krankenschutz: Wir erstatten dir deine Kosten bei Krankheit oder einem Unfall, inkl. Kranken-Rücktransport.
- Unfallschutz: Wenn ein Unfall während deiner Aktivität zur dauernden Invalidität oder zum Tod führt, bieten wir dir Entschädigung.
allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie unseren Produktinformationen (IPID).
Deine Passion – unser Versprechen
Umfangreicher Schutz
Schnelle Hilfe
Flexibel buchbar
Tageweise absichern
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Beispielpreis für einen Tag
Beispielpreis für einen Tag und eine Person mit einer Deckungssumme für Sportequipment von € 1.500.
Unsere Corona-Leistungen
FAQs PassionPass
Allgemein
Du kannst dich für die folgenden Sportarten und Freizeitaktivitäten mit dem PassionPass absichern:
- Radsport (Rennrad-, MTB-fahren, Touren)
- Wassersport (Surfen, Windsurfen, Kitesurfen, Foilen, Kanu-/Kajakfahren, Stand Up Paddling, Schwimmen (ausgenommen Schwimmen in Kanalgewässern und Eisschwimmen), Tauchen (ausgenommen Eistauchen), Wasserski, Wakeboarden, Rafting (ausgenommen Segeln und Mitsegeln))
- Bergsport (Wandern, Bergsteigen, Klettern, Bouldern, Canyoning (ausgenommen Klettern ohne Sicherung))
- Laufsport (Jogging, Trail Running, Nordic Walking)
- Golf spielen
- Wintersport (Skifahren, Snowboarden, Langlauf, Schlittschuhlaufen, Rodeln)
Der Beginn und das Ende des Versicherungsschutzes sind in deinem Versicherungsschein angegeben. Der Versicherungsschutz besteht nur in dem angegebenen, gebuchten Zeitraum. Bitte beachte, dass der Schutz nicht vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages beginnt und erst mit Antritt der versicherten Reise aktiv wird. Wenn du den PassionPass also am selben Tag abschließt, für den du dich absichern möchtest, ist der Schutz frühestens mit Zustellung der Buchungsbestätigung des Versicherungsscheins wirksam. Weitere Details kannst du den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entnehmen (siehe Abschnitt Allgemeine Bestimmungen unter §5).
Im Anschluss an deine Bestellung senden wir dir eine Buchungsbestätigung per E-Mail, welche alle Informationen enthält.
Für die Änderung deiner Buchungsdaten sende uns einfach eine E-Mail an passionpass@allianz.com mit deiner Versicherungsscheinnummer und deinen korrigierten Kontaktdaten. Vor der Buchung kannst du deine Angaben selbst in der Bestellübersicht anpassen.
Fragen zu einzelnen Sportarten
Fragen zum Sport-Equipment
Alle weiteren Details findest du in unseren Versicherungsbedingungen.
Solltest du einen Schaden melden, benötigen wir einen original Kaufbeleg von dir. Kaufbelege solltest du auch unabhängig vom PassionPass aufbewahren, damit du etwaige Garantieansprüche und Gewährleistungspflichten seitens der Händler geltend machen kannst.
Fragen zum Reise-Abbruch
Fragen zum Auslandsreise-Krankenschutz
In unserem Leitfaden für den Notfall haben wir dir die 10 wichtigsten Punkte, an die du im Notfall denken musst, zusammengefasst. Druck dir unseren Leitfaden aus und pack ihn mit ein!
Medizinisch sinnvoll ist ein Rücktransport nicht nur, wenn die Behandlung im Reiseland nicht möglich ist, sondern auch, wenn aus ärztlicher Sicht die Weiterbehandlung im Heimatland für die Genesung förderlich ist. Diese Entscheidung wird von den Ärzten/Ärztinnen unserer hauseigenen Notrufzentrale, der Assistance, in Absprache mit den Ärzten/Ärztinnen vor Ort getroffen.
Im Gegensatz dazu ist bei manchen Versicherern nur der „medizinisch notwendige Krankenrücktransport“ abgedeckt. Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport ins Heimatland aber nur dann, wenn die Krankheit vor Ort nicht behandelt werden kann oder eine medizinische Unterversorgung bestehen würde. Das kommt jedoch nur in wenigen Teilen der Welt vor.
Bevor du eine Reiseversicherung abschließt, lies bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie alle zusätzlichen Informationen über das gewünschte Versicherungsprodukt sorgfältig durch und verschaffe dir so Klarheit darüber, was versichert ist und was nicht.
Einreiseverbote
Schäden durch Maßnahmen der Staatsgewalt sind nicht versichert. Hierunter fallen auch Einreiseverbote. Bitte prüfe daher unbedingt, ob für dein Zielland während deines Reisezeitraums ein Einreiseverbot besteht, bevor du eine Reiseversicherung abschließst.
Reisewarnung
Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt deiner Reise eine Reisewarnung für dein Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten – mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Falle einer ausschließlich COVID-19-bedingten Reisewarnung – im Rahmen einer bestehenden Reise-Krankenversicherung nicht versichert. Bitte beachte in diesem Zusammenhang die obenstehenden Ausführungen. Wenn du dich bei Bekanntgabe dieser Reisewarnung bereits vor Ort in deinem Reiseland befindest, prüfe deine Versicherungsbedingungen. Diese enthalten Regelungen, wann der Versicherungsschutz endet. Bitte überprüfe unmittelbar vor Antritt deiner Reise, ob das Auswärtige Amt auf seiner Homepage eine solche Reisewarnung dokumentiert hat.
Reisehinweise
Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt deiner Reise lediglich einen Reisehinweis für dein Reiseziel ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten versichert. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2/ COVID-19) erhälst du auf der Website des Robert-Koch-Instituts.
Aktuelle Reisewarnungen und Reisehinweise zu deinen Urlaubsgebieten findest du auf der Website des Auswärtigen Amtes.