Wenn ein Arbeitnehmer kurz vor seinem Urlaub entlassen wird, kann bzw. will er eine bereits gebuchte Reise unter Umständen nicht antreten. Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie die Reise bei betriebsbedingter Kündigung stornieren.
Auftragsrückgang, der Wegfall von Subventionen und Personalabbau sind häufig Ursachen für eine betriebsbedingte Kündigung. Sind Sie selbst betroffen, vergeht Ihnen nach einer solchen Nachricht vermutlich die Lust auf Ihren gebuchten Urlaub – vom finanziellen Aspekt ganz zu schweigen. Zudem benötigen Sie die Zeit für notwendige Behördengänge und neue Bewerbungen. Auch wenn Sie sich die wohl verdiente Auszeit nicht mehr nehmen können, so müssen Sie dank der Reiserücktrittsversicherung keine Zusatzkosten für die Stornierung ihrer Reise aufbringen. Sie müssen lediglich die Reise stornieren und notwendige Belege einreichen.
So können Sie zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie von Ihrer Kündigung erfahren und deshalb Ihre Reise stornieren möchten:
- Stornieren Sie umgehend die gebuchte Reise
- Reichen Sie den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen mit der Stornokosten-Rechnung sowie den Zahlungsnachweis bei AWP P&C S.A. ein
- Reichen Sie das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers ein
Zu beachten ist, dass AWP P&C S.A. nicht im Falle anderer Kündigungsarten zahlt.