• Sie verreisen ins Ausland, haben bei uns eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen und benötigen zur Einreise in Ihr Land oder zur Vorlage bei der Botschaft einen Nachweis? In bestimmte Länder dürfen Sie nämlich nur mit einer gültigen Reisekrankenversicherung einreisen.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung nur in Verbindung einer bei uns abgeschlossenen gültigen Reise-Krankenversicherung gilt. Die Versicherungs-Bestätigung kann nur unter Vorbehalt, dass Ihr Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Reise gültig ist, beantragt werden. 

Reisekrankenversicherung-Bescheinigung weltweit

Mit diesem Online-Formular können Sie Ihre Bestätigung erstellen und ausdrucken.
  • Mit unserer E-Mail erhalten Sie für Ihre Reise unser PDF-Dokument zur Bestätigung Ihres Versicherungsschutzes der Reise-Krankenversicherung. Das Dokument enthält alle wesentlichen Informationen, die für das besuchte Land und den Behörden vor Ort ausreichen.
  • Bitte füllen Sie das PDF-Dokument digital aus, d.h. Sie öffnen das Dokument und tragen Ihre persönlichen Daten in den jeweiligen Feldern selbst ein.
  • Im Feld "Ausstellungsdatum" geben Sie bitte das Datum an, an dem Sie die Bestätigung ausfüllen.

Hinweis:

Unser Reiseschutz gilt nicht für Länder und Gebiete, wo vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Allerdings weichen wir davon ab, wenn für das besuchte Land oder die besuchten Gebiete keine oder ausschließlich eine Covid-19 bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde. Nur in diesen Fällen besteht vor Ort bedinungsgemäßiger Schutz.

Bitte prüfen Sie vor Abschluss einer Reiseversicherung immer die Gültigkeit Ihres Reiseschutzes für Ihr Reiseziel! Aktuelle Informationen zu Ihrem Reiseziel erhalten Sie über die Website des Auswärtigen Amtes.

Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte unseren 24-Stunden-Notfall-Service unter notfall-reise@allianz.com.