Beispielpreis für Familien-Tarif: 10 Tage, Reisepreis: 1.000 €, Reiseziel Europa, 2 Erwachsene im Alter von 30 Jahren, 2 Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren.

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Corona-Leistungen

Bezahlung der Stornokosten
Wichtige Informationen zum Coronavirus
Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten im Rahmen einer bestehenden Reise-Krankenversicherung nicht versichert.
Mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-bedingten Reisewarnung.
Wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie unter Coronavirus-Info.
Warum brauche ich ein Reiseversicherungspaket?
Leistungen unserer Versicherungspakete
Reisrücktritt-Vollschutz Plus
Komplettschutz mit Reise-Krankenversicherung
GuteFahrt-Schutz mit Reise-Kranken-versicherung
Für eine einzelne Reise
Beispielpreis für Familien-Tarif: 10 Tage, Reisepreis: 1.000 €, Reiseziel Europa, 2 Erwachsene im Alter von 30 Jahren, 2 Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren.
Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres – lohnt sich oft schon ab der 2. Reise
Beispielpreis für Familien-Tarif: mehrere Reisen im Jahr, Reisepreis: 1.000 €, Reiseziel Europa, 2 Erwachsene im Alter von 30 Jahren, 2 Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren.
Welche Leistungen bieten Versicherungspakete?

Was ist versichert?
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Informationen zu unseren Deckungsbeschränkungen erhalten Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Was ist nicht versichert?
X Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Abschluss behandelt wurden
X Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt und Suchterkrankungen
X Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums bekannt war, dass sie notwendig sind oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten
X Untersuchungen oder medizinische Versorgung wegen des Verlusts oder der Beschädigung von Hörgeräten, Zahnprothesen, Brillen und Kontaktlinsen
X Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle; dies gilt auch, soweit der Zustand auf Alkohol- oder Drogen zurückzuführen ist
X Haftpflicht-Ansprüche von gemeinsam reisenden versicherten Personen untereinander
Wie möchten Sie Ihre Versicherung abschließen?
Online abschließen

- Sie wissen, welchen Reiseschutz Sie abschließen möchten und möchten direkt online buchen?
- Halten Sie Reisezeitraum, Reiseziel, Name und Geburtsdaten aller Mitreisenden bereit.
- Achten Sie auf den Hinweis "Unsere Empfehlung" - oft ist zum Beispiel eine Jahresversicherung günstiger.
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Telefonisch abschließen

- Sie haben noch Fragen oder sind sich nicht sicher, welcher Reiseschutz der richtige für Sie ist?
- Sie benötigen Unterstützung oder möchten gerne telefonisch abschließen?
- Wir sind für Sie da
Mo bis Fr 09.00 - 18.00 Uhr
Allgemeine Versicherungsbedingungen
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Produktinformationen (IPID) finden Sie ausführliche Informationen zu allen Leistungen
Einzelversicherungen für eine Reise
Komplettschutz mit
Reise-Krankenversicherung
GuteFahrt-Schutz mit
Reise-Krankenversicherung
Jahresversicherungen für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres
Jahres-Komplettschutz mit
Reise-Krankenversicherung
Kein Jahrestarif
Fragen zur Reiseversicherung
Eine Auslandskrankenversicherung sowie alle weiteren Reiseversicherungen, die keine Reiserücktrittsversicherung beinhalten, können Sie bis zum Abreisetag abschließen.
• Bankeinzug
• Kreditkarte
Eine Versicherung für eine einzelne Reise gilt grundsätzlich bis zum Ende der Reise.
Ein Jahres-Reiseschutz mit einer Laufzeit von einem Jahr gilt für alle Reisen innerhalb der versicherten 12 Monate. Der Versicherungs-Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Eine Kündigung kann über unser Online Schadenportal oder im Chat unter "Vertragsänderung" beauftragt werden.
Das kommt darauf an, was Sie absichern möchten. Kreditkarten beinhalten oft nur "Ausschnittdeckungen", so dass ein Krankenrücktransport enthalten sein kann, eine Auslandskrankenversicherung jedoch nicht oder umgekehrt.
Häufig gilt der Reiseschutz nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Zudem sollten Sie prüfen, ob die Versicherung nur für den Karteninhaber gilt oder ob auch Mitreisende mitversichert sind.