
Ausgezeichneter Service

Mehr als Reiseschutz

Schutz für besondere Ereignisse
Wichtige Informationen zum Coronavirus
Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten im Rahmen einer bestehenden Reise-Krankenversicherung nicht versichert.
Mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-bedingten Reisewarnung.
Wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie unter Coronavirus-Info.
Warum brauche ich eine Ticketversicherung
Unsere Leistungen

Was ist versichert?

Was ist nicht versichert?
X Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden
X Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt
X Suchterkrankungen
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu € 1.500,–, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu € 150,–