Ihre Versicherung für Tickets

Die Ticketversicherung für Ihre Eintrittskarte.

Stornoschutz für Eintrittskarten. Vollständige Erstattung von Einzel- und anteilige Erstattung von Dauerkarten.

Weltweite Gültigkeit und für Eintrittskarten jeglicher Art. Konzertkarten, Theatertickets, Eintrittskarten für Fußballspiele und Messe, etc. 

 

Wenn zwischen Buchung und Veranstaltung 29 Tage oder weniger liegen, darf das Buchungsdatum maximal 3 Tage in der Vergangenheit liegen.
Geburtsdatum 1
Herz
Unsere Experten:innen beraten Sie jederzeit. Schnell und kompetent. Sie können uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder mit uns chatten.
Kontakt
Stern
Konzertkarten, Theatertickets und andere Veranstaltungen. Auch für besondere Anlässe haben wir die passende Versicherung.
Weiter lesen
Hand mit Herz
Wir erstatten Ihnen die Kosten für Eintrittskarten von Konzerten & anderen Veranstaltungen, wenn Sie krank werden.
Weiter lesen

Wenn das Auswärtige Amt vor Antritt Ihrer Reise eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausgesprochen hat, sind Schäden in diesen Gebieten im Rahmen einer bestehenden Reise-Krankenversicherung nicht versichert.
Mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-bedingten Reisewarnung.

Wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz finden Sie unter Coronavirus-Info.

  • Besuch der Veranstaltung nicht möglich oder zumutbar u. a. wegen:
  • - Tod
  • - unerwarteter schwerer Erkrankung
  • - Schwangerschaft
  • - Schaden am Eigentum
  • Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, Stau oder Verkehrsunfall bei der Anreise

X Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden

X Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt

X Suchterkrankungen

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu € 1.500,–, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu € 150,–