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Gute Gründe für eine Reiserücktritts­versicherung

Bedingungen für die Reiserücktritts­versicherung

Natürlich gibt es gewisse Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Reiserücktrittsversicherung die Stornierung der Reise z.B. wegen Krankheit abdeckt. Damit Versicherungsschutz besteht, müssen alle Ereignisse unerwartet sein. War also abzusehen, dass du Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten hast oder eine Kündigung bevorsteht, und du trotzdem einen Urlaub buchst, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht.

Als Risikopersonen – also Personen, die neben dir einen Versicherungsfall auslösen können – gelten zum Beispiel deine Eltern, Kinder, dein/deine Lebenspartner/Lebenspartnerin und dessen/ihre Kinder oder Schwiegereltern.

Außerdem solltest du eine Reise umgehend stornieren, sobald bekannt ist, dass du diese Reise nicht antreten kannst.

Die ausführlichen Bedingungen zur Reiserücktrittsversicherung findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
 

Alle versicherten Reiserücktritts­gründe im Überblick

 

 

Gesundheit

  • Schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Schwere Unfallverletzung
  • Todesfall
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Ausfall eines Herzschrittmachers
  • Spende oder Empfang von Organen und Geweben (Lebendspende)

Beruf / Schule

  • Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung
  • Beginn eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Wechsel des Arbeitgebers
  • Nichtversetzung sowie der endgültige Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise
  • Wiederholung einer Prüfung in Schule, Berufsschule oder Hochschul-Ausbildung

Sonstige Gründe

  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder Einbruch
  • Gerichtliche Ladung im Reisezeitraum
  • Diebstahl von Reise-Dokumenten, die für die Reise erforderlich sind
 
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Reiserücktritt - Welche Gründe werden anerkannt?

Bei welchen Krankheiten die Reiserücktrittsversicherung zahlt, hängt davon ab, ob sie unerwartet aufgetreten ist und eine Reise unmöglich macht. Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen zählen nicht dazu, wenn du z.B. einen Flug wegen Krankheit stornieren willst. Eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt. Wichtig ist, dass ein Arzt die Krankheit und die Reiseunfähigkeit attestiert.

Die Reiserücktrittversicherung gilt z.B. auch bei einer schweren Erkrankung der Eltern.

 

Auch eine Schwangerschaft, die die Reise unmöglich/unzumutbar macht oder Komplikationen in der Schwangerschaft zählen zu den Reiserücktrittsgründen.

 

Ebenso ist eine Impfunverträglichkeit mit einer starken Impfreaktion ein Grund, der einen Rücktritt zulässt.

 

Wann sollte eine Reise storniert werden?

Um die Stornokosten möglichst gering zu halten, muss die Reisebuchung unverzüglich storniert werden, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Je später du stornierst, desto höher werden die Stornokosten.

Falls du nicht direkt stornierst, weil du noch abwarten willst, ob eine Besserung der Erkrankung eintritt, sollte dir klar sein, dass die Versicherungsleistung möglicherweise gekürzt wird. Wäge daher ab, ob du deine Reise direkt stornierst der abwartest.

Reiserücktritt wegen Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer kurz vor seinem Urlaub entlassen wird, kann bzw. will er eine bereits gebuchte Reise unter Umständen nicht antreten. Mit einer Reiserücktrittsversicherung kannst du die Reise bei betriebsbedingter Kündigung stornieren.

 

Bist du von einer Kündigung betroffen und hast deinen Urlaub vor der Arbeitslosigkeit gebucht, vergeht dir nach einer solchen Nachricht vermutlich die Lust auf den gebuchten Urlaub – vom finanziellen Aspekt ganz zu schweigen. Zudem benötigst du die Zeit für notwendige Behördengänge und neue Bewerbungen. Dank der Reiserücktrittsversicherung musst du keine Zusatzkosten für die Stornierung der Reise aufbringen. Du musst lediglich die Reise stornieren und notwendige Belege einreichen.

 

Reiserücktritt bei Todesfall in der Familie

Wenn Angehörige unerwartet versterben ist das sehr schmerzlich. Was ist aber, wenn du eigentlich in den Urlaub fahren wolltest und die Reise schon gebucht hast? Nach einem solchen Schock ist an Urlaub nicht mehr zu denken. Stattdessen hast du nicht nur familiäre Angelegenheiten zu regeln, sondern musst dich auch um die Stornierung aller bereits gebuchter Leistungen kümmern. 

 

Mit einer Reiserücktrittsversicherung zahlt die Versicherung die Stornokosten, wenn ein Todesfall folgender Angehöriger eingetreten ist:

 

  • Dein/deine Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner/Lebenspartnerin
  • Deine und deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder
  • Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Enkel
  • Onkel und Tanten
  • Nichten und Neffen
  • Schwiegereltern
  • Deine Schwiegerkinder und Schwäger 
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